Pressemitteilung Nr. 06/2017, 20.04.2017
Bürgerfrage Nr. 1 zur Biotonne
Muss ich die Grundgebühr von 3,95 Euro/Persond und Jahr für die Biotonne auch zahlen, wenn ich kompostiere und warum?
Ja, die Grundgebühr ist auch zu zahlen, wenn Sie kompostieren. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße erhebt zur Finanzierung der abfallwirtschaftlichen Leistungen Gebühren. Eine davon ist ab 2019 auch die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen. Um dieses System zu finanzieren wird eine Grundgebühr in Höhe von 3,95 Euro pro Jahr und Einwohner erhoben. Mit der Grundgebühr werden die Bereitstellung und die Unterhaltung des Systems zur Bioabfallsammlung finanziert, um die Nutzung der Bioabfallentsorgung jedem und jederzeit zu ermöglichen. So wird zum Beispiel auch für die Sperrmüllentsorgung dieses Prinzip angewandt. Für eine mögliche Sperrmüllentsorgung, viermal im Jahr, wird über die Grundgebühr ein Betrag in Höhe von 4,07 Euro veranlagt, unerheblich einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung.
Diese Finanzierungsmethode ist entsprechend dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburgs (§ 6 (4) Satz 3) grundsätzlich zulässig. Demnach können zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten (Vorhaltekosten) angemessene Grundgebühren unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben werden.
Für die tatsächliche Nutzung der Biotonne werden für die Bioabfallverwertung sowie den Transport dieser Abfälle zusätzlich sogenannte verbrauchsabhängige Gebühren veranlagt.
Lesen Sie im nächsten Spree-Neiße-Kurier Bürgerfrage Nr. 2 und unsere Antwort.