Aufgrund der anhaltenden Minustemperaturen ist der Inhalt der Abfallbehälter oftmals festgefroren und dieser kann dadurch nicht oder nur unvollständig geleert werden. In diesen Fällen besteht leider kein Anspruch auf eine Gebührenreduzierung oder eine Nachentleerung.
Gleiches gilt für Straßen, die aufgrund von Glätte nicht befahren werden können und dadurch keine Entsorgung der Abfallbehälter erfolgen kann.