Aufgrund der anhaltenden Minustemperaturen ist der Inhalt der Abfallbehälter oftmals festgefroren und dieser kann dadurch nicht oder nur unvollständig geleert werden. In diesen Fällen besteht leider kein Anspruch auf eine Gebührenreduzierung oder eine Nachentleerung. Gleiches gilt für Straßen, die aufgrund von Glätte nicht befahren werden können und dadurch keine Entsorgung der Abfallbehälter erfolgen kann. Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden sowie der Verkehrsteilnehmenden hat für uns in dieser Situation jederzeit oberste Priorität.
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An- bzw Ummeldung von Biotonnen


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Für mein/unser an die Abfallentsorgung angeschlossenes Grundstück möchte/n ich/wir


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Nähere Angaben

Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung/Eigenverwertung auf meinem/unseren Grundstück für alle Bioabfälle durchzuführen bzw. Grünabfälle den Grünabfallannahmestellen des Landkreises ordnungsgemäß zuzuführen. Ich gewährleiste/Wir gewährleisten, dass das Grundstück nicht überdüngt wird. Es ist mir/uns bekannt, dass diese Angaben überprüft werden können.

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