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Pressemitteilung Nr. 11/2019, 10.05.2019

Jahresabschluss 2018


Gemäß § 33 (3) der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden wird hiermit der Jahresabschluss des Jahres 2018 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße wurde in der Sitzung des Kreistages des Landkreises Spree-Neiße am 10.04.2019 mit folgendem Wortlaut beschlossen (Beschlussnummer: 300-032/2019):

  1. Der Kreistag beschließt, den geprüften Jahresabschluss 2018 festzustellen.
  2. Der Kreistag beschließt, die Werkleitung zu entlasten.
  3. Der Kreistag beschließt, die aus den BgA‘s resultierenden Gewinne in Höhe von 22.525,74 € der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen.
  4. Der Kreistag beschließt, den Verlust des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers aus der Aufzinsung der Sanierungsrückstellung in Höhe von 132.907,88 € mit der „Rücklage aus der Abzinsung von Rückstellungen“ zu verrechnen.
  5. Der Kreistag beschließt, aus dem Zinsergebnis die Planzinsen in Höhe von 89.501,46 € der „Rücklage aus der Abzinsung von Rückstellungen“ zuzuführen.
  6. Der Kreistag beschließt, die kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 47.866,29 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Dem Jahresabschluss wurde am 22. Februar 2019 durch den Wirtschaftsprüfer der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg nahm den Jahresabschluss ohne eigene Feststellungen zur Kenntnis und bestätigte dies mit Schreiben vom 11.03.2019. Der Jahresabschluss 2018 sowie der Bestätigungsvermerk liegen ab dem Tag der Veröffentlichung, eine Woche beim Landkreis Spree-Neiße, Frankfurter Str. 2, 03149 Forst (Lausitz), Zimmer 3.11, zur Einsichtnahme aus.

Forst (Lausitz), den 18.04.2019
Harald Altekrüger
Landrat

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


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