Aufgrund der anhaltenden Minustemperaturen ist der Inhalt der Abfallbehälter oftmals festgefroren und dieser kann dadurch nicht oder nur unvollständig geleert werden. In diesen Fällen besteht leider kein Anspruch auf eine Gebührenreduzierung oder eine Nachentleerung.
Gleiches gilt für Straßen, die aufgrund von Glätte nicht befahren werden können und dadurch keine Entsorgung der Abfallbehälter erfolgen kann.
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO vom 03.02.2020, 04.02.2020
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße
Text der Bekanntmachung einschließlich der dazugehörigen Vergabeunterlagen finden Sie auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg unter der Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ5DQCK