Aufgrund der anhaltenden Minustemperaturen ist der Inhalt der Abfallbehälter oftmals festgefroren und dieser kann dadurch nicht oder nur unvollständig geleert werden. In diesen Fällen besteht leider kein Anspruch auf eine Gebührenreduzierung oder eine Nachentleerung. Gleiches gilt für Straßen, die aufgrund von Glätte nicht befahren werden können und dadurch keine Entsorgung der Abfallbehälter erfolgen kann.
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Ex-Ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) Ausschreibung nach § 11 UVgO vom 29.06.2022, 01.07.2022

Abschluss von Rahmenverträgen zum Einsatz von Leiharbeitern


Den Text der Bekanntmachung finden Sie auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg unter der Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ5RP16 und unter folgendem Link:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/public/company/project/CXP9YJ5RP16/de/overview?0


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