Aufgrund der anhaltenden Minustemperaturen ist der Inhalt der Abfallbehälter oftmals festgefroren und dieser kann dadurch nicht oder nur unvollständig geleert werden. In diesen Fällen besteht leider kein Anspruch auf eine Gebührenreduzierung oder eine Nachentleerung. Gleiches gilt für Straßen, die aufgrund von Glätte nicht befahren werden können und dadurch keine Entsorgung der Abfallbehälter erfolgen kann.
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Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A, 14.01.2016

Gestellung und Beförderung von Wechselbrücken zur Sammlung von Alttextilien und Schuhen im Landkreis Spree-Neiße sowie Verwertung dieser



Ende der Angebotsfrist: 15.02.2016
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