Pressemitteilung Nr. 21/2019, 11.10.2019
Abfallgebühren
Bereits zum 01.10.2019 stand unsere Fälligkeit an. Bitte denken Sie an die Zahlung der Forderung.
Sie können gern jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat einreichen, welches für die einfache Abbuchung Ihrer Abfallgebühren gilt. So werden Mahnungen und weitere Kosten vermieden. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung zur Fälligkeit.
Bei Fragen stehen wir gern unter der Telefonnummer 03562 6925-0 zur Verfügung oder Sie informieren sich unter der Internetseite www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de.
Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
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