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Pressemitteilung Nr. 05/2022, 16.02.2022

Abfallgebühren des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft


Demnächst steht unsere Fälligkeit zum 01.04.2022 an. Bitte denken Sie an die Zahlung der Forderung.
 
Sie können gern jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat einreichen, welches für die einfache Abbuchung Ihrer Abfallgebühren gilt. So werden Mahnungen und weitere Kosten vermieden. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung zur Fälligkeit.
 
Bei Fragen stehen wir gern unter der Telefonnummer 03562 6925-0 zur Verfügung oder Sie informieren sich unter der Internetseite www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de.
 
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