Aufgrund der anhaltenden Minustemperaturen ist der Inhalt der Abfallbehälter oftmals festgefroren und dieser kann dadurch nicht oder nur unvollständig geleert werden. In diesen Fällen besteht leider kein Anspruch auf eine Gebührenreduzierung oder eine Nachentleerung. Gleiches gilt für Straßen, die aufgrund von Glätte nicht befahren werden können und dadurch keine Entsorgung der Abfallbehälter erfolgen kann. Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden sowie der Verkehrsteilnehmenden hat für uns in dieser Situation jederzeit oberste Priorität.
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Pressemitteilung Nr. 01/2025, 01.01.2025

Weihnachtsbaumentsorgung lt. Abfallkalender 2025


Wichtige Information aus dem Abfallkalender 2025
Weihnachtsbaumentsorgung – 02.01. bis 31.01.2025 In diesem Zeitraum können Sie Ihren Weihnachtsbaum  an den Tagen bereitlegen, an denen die  Restmülltonne geleert wird. Bitte legen Sie Ihren Weihnachtsbaum an dem entsprechenden Entsorgungstag bis spätestens 07.00 Uhr am Straßenrand, an der Ihrem Grundstück mit LKW befahrbaren nächsten gelegenen Straße, bereit. Weihnachtsbäume, die größer als 2,20 m sind, müssen entsprechend gekürzt bereitgelegt werden. Weihnachtsbäume, die in eingezäunten Containerstellplätzen abge-legt werden, werden nicht entsorgt.
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