Aufgrund der anhaltenden Minustemperaturen ist der Inhalt der Abfallbehälter oftmals festgefroren und dieser kann dadurch nicht oder nur unvollständig geleert werden. In diesen Fällen besteht leider kein Anspruch auf eine Gebührenreduzierung oder eine Nachentleerung. Gleiches gilt für Straßen, die aufgrund von Glätte nicht befahren werden können und dadurch keine Entsorgung der Abfallbehälter erfolgen kann. Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden sowie der Verkehrsteilnehmenden hat für uns in dieser Situation jederzeit oberste Priorität.
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Pressemitteilung Nr. 6/2009, 17.12.2009

Sonderregelungen in der Müllabfuhr


Tourenplanung im Abfallkalender 2009 gilt bis einschließlich 02.01.2010!

Die Termine des Abfallkalenders 2010 für die Entsorgung von Restmüll und Leichtstoffverpackungen gelten erst ab dem 04.01.2010!

D. h., sämtliche Haushalte und Gewerbe, deren letzte Restmüllbehälterleerung bzw. die Entleerung der „Gelben Tonne“ oder des „Gelben Sackes“ im Jahr 2009 am 18.12.2009 stattfindet, haben die Möglichkeit, diese auch am 02.01.2010 entleeren bzw. entsorgen zu lassen.

Beachten Sie bitte, dass die Entleerung der Restabfallbehälter am 02.01.2010 auch als erste Leerung für das Jahr 2010 angerechnet wird!

Denken Sie auch daran, dass alle Entsorgungen vom 25.12.2009 bereits am Samstag, dem 19.12.2009, durchgeführt werden.


Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
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