Aufgrund der anhaltenden Minustemperaturen ist der Inhalt der Abfallbehälter oftmals festgefroren und dieser kann dadurch nicht oder nur unvollständig geleert werden. In diesen Fällen besteht leider kein Anspruch auf eine Gebührenreduzierung oder eine Nachentleerung. Gleiches gilt für Straßen, die aufgrund von Glätte nicht befahren werden können und dadurch keine Entsorgung der Abfallbehälter erfolgen kann. Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden sowie der Verkehrsteilnehmenden hat für uns in dieser Situation jederzeit oberste Priorität.
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Pressemitteilung Nr. 04/2014, 30.01.2014

Abfallwirtschaftskonzept 2013-2017


Der Mit Beschlussvorlage BV/491/2013 hat der Kreistag des Landkreises Spree-Neiße am 18.12.2013 das Abfallwirtschaftskonzept 2013-2017 beschlossen. 

Download-Übersicht
Abfallwirtschaftskonzept
Anlage 1 - Kreiskarte Gemeinden
Anlage 2 - Kreiskarte Abfallentsorgungs- und Recyclinganlagen
Anlage 3 - Kreiskarte Deponien
Anlage 4 - Konzept Bioabfallsammlung
PDF Datei PDF Datei (3 MB)
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