Es wird darauf hingewiesen, dass die Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Beseitigung von mineralischen Abfällen zwischen dem Landkreis Spree-Neiße und dem Kommunalen Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ durch das Ministerium des Inneren des Landes Brandenburgim Amtsblatt für Brandenburg Nr. 30 vom 24. Juli 2013 (Seite 1983) bekannt gemacht wurde. Das Amtsblatt für Brandenburg ist im Internet (www.brandenburg.de) abrufbar.
Hiermit wird gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) auf diese Veröffentlichung hingewiesen.
Forst (Lausitz), 29.07.2013
Harald Altekrüger
Landrat