Mit den sinkenden Außentemperaturen wird auch dem Letzten bewusst, dass der Winter bei uns angekommen ist. Und denkt man an die vergangenen Winter, fallen einem gleich wieder die riesigen Schneeberge und die glatten Straßen und Wege ein. Bei dem einen oder anderen kommt auch die negative Erinnerung wieder, dass sein Restmüll-, Papier- oder LVP-Behälter nicht geleert wurde. Ausgeschlossen werden kann dies nie, aber mit Ihrer Mitwirkung kann der Ärger verringert werden.
Achten Sie bitte deshalb bei der Beräumung Ihres Gehweges darauf, dass auch ein Zugang zur Straße vorhanden ist, nur so können die Müllwerker die Behälter zu ihren Müllfahrzeug ziehen und entleeren.
Zusätzliche Tipps für den Winter:
Wirken Sie mit und leisten Sie einen Beitrag dazu, dass Ihre Abfallbehälter auch bei Schnee und Eis problemlos geleert werden können. Denn auch daran sollten Sie denken, es gibt keinen Anspruch auf Leerung bzw. Abholung vor dem nächsten regelmäßigen Abfuhrtag, wenn die Leerung bzw. Abholung ohne Verschulden des Landkreises oder des Entsorgungsunternehmens nicht durchgeführt werden konnte.
Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft