Aufgrund der anhaltenden Minustemperaturen ist der Inhalt der Abfallbehälter oftmals festgefroren und dieser kann dadurch nicht oder nur unvollständig geleert werden. In diesen Fällen besteht leider kein Anspruch auf eine Gebührenreduzierung oder eine Nachentleerung. Gleiches gilt für Straßen, die aufgrund von Glätte nicht befahren werden können und dadurch keine Entsorgung der Abfallbehälter erfolgen kann. Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden sowie der Verkehrsteilnehmenden hat für uns in dieser Situation jederzeit oberste Priorität.
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Pressemitteilung Nr. 04/2016, 11.04.2016

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 4. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes


Gemäß § 6 (3) Brandenburgisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz sind bei wesentlichen Änderungen des Abfallwirtschaftskonzeptes diejenigen Behörden und Einrichtungen, deren öffentliche Belange berührt sind, sowie die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Das überarbeitete „Bioabfallkonzept Landkreis Spree-Neiße“, BV/124/2015, und das „Konzept zur künftigen Entsorgung mineralischer Abfälle im Landkreis Spree-Neiße“, IV/38/2015, stellen wesentliche Änderungen des bestehenden Abfallwirtschaftskonzeptes dar.

Aus diesen Gründen wurde der Entwurf der 4. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes erarbeitet.  

Der Entwurf liegt im Zeitraum vom 25.04. bis 20.05.2016 für Jeden zur Einsichtnahme in den Büroräumen des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) während der Dienstzeiten aus. Um vorherige Terminabsprache wird gebeten. Zudem ist der Entwurf auf der Internetseite www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de hinterlegt.

 Bei Fragen steht Ihnen Herr Seidler, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße, als Ansprechpartner zur Verfügung (Tel.-Nr. 03562/98617701).

 Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

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