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Pressemitteilung Nr. 06/2016, 12.11.2016

Jahresabschluss des Jahres 2015


Gemäß § 33 (3) der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden wird hiermit der Jahresabschluss des Jahres 2015 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße wurde in der Sitzung des Kreistages des Landkreises Spree-Neiße am 05.10.2016 mit folgendem Wortlaut beschlossen (Beschlussnummer: 136-16/2016):

  1. Der Kreistag beschließt, den geprüften Jahresabschluss 2015 festzustellen.
  2. Der Kreistag beschließt, die Werkleitung zu entlasten.
  3. Der Kreistag beschließt, den aus dem BgA resultierenden Gewinn in Höhe von 53.109,74 € der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen.
  4. Der Kreistag beschließt, den Verlust des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers aus der Aufzinsung der Sanierungsrückstellung in Höhe von 190.142,05 € mit der „Rücklage aus der Abzinsung von Rückstellungen“ zu verrechnen.
  5. Der Kreistag beschließt, aus dem Zinsergebnis die Planzinsen in Höhe von 202.928,99 € der „Rücklage aus der Abzinsung von Rückstellungen“ zuzuführen.
  6. Der Kreistag beschließt, die kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 44.372,44 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Dem Jahresabschluss wurde am 31. Mai 2016 durch den Wirtschaftsprüfer der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg nahm den Jahresabschluss ohne eigene Feststellungen zur Kenntnis und bestätigte dies mit Schreiben vom 05.07.2016. Der Jahresabschluss 2015 sowie der Bestätigungsvermerk liegen ab dem Tag der Veröffentlichung, eine Woche beim Landkreis Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz), Zimmer B. 2.13, zur Einsichtnahme aus.

Forst (Lausitz), den 25.10.2016

Harald Altekrüger
Landrat  

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