Pressemitteilung Nr. 07/2017, 15.04.2017
Bürgerfrage Nr. 2 zur Biotonne
Unter welchen Voraussetzungen kann die Befreiung des Anschlusses an die Biotonne erfolgen?
- Sie kompostieren Ihre Küchen- und Gartenabfälle tatsächlich selbst auf einem einfachen haushaltstypischen Komposthaufen oder mit einem baumarktüblichen sogenannten Komposter auf Ihrem Grundstück
und
- Sie verfügen über eine Gartennutzfläche von 25 m2 für jede auf dem Grundstück wohnende Person.
Hinweise und Ratgeber über die Möglichkeiten einer ordnungsgemäßen und schadlosen Kompostierung finden Sie in entsprechender Fachliteratur. Das Umweltbundesamt hat u. a. eine Kompostfibel herausgegeben, die Sie sich unter www.umweltbundesamt.de/publikationen/ kompostfibel herunterladen können. Die Bestellung einer Biotonne zu einem späteren Zeitpunkt ist selbstverständlich jederzeit möglich. Lesen Sie im nächsten Spree-Neiße-Kurier Bürgerfrage Nr. 3 und unsere Antwort.
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