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Pressemitteilung Nr. 02/2018, 12.04.2018

Fälligkeit der Abfallgebühren


Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft informiert über die Abfallgebühren. Demnächst steht unsere Fälligkeit zum 01.04.2018 an. Bitte denken Sie an die Zahlung der Forderung.

Sie können gern jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat einreichen, welches für die einfache Abbuchung Ihrer Abfallgebühren gilt. So werden Mahnungen und weitere Kosten vermieden. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung zur Fälligkeit.

Bei Fragen stehen wir gern unter der Telefonnummger 03562 6925-0 zur Verfügung oder Sie informieren sich unter der Internetseite www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de .

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

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