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Pressemitteilung Nr. 07/2019, 15.03.2019

Fälligkeit zum 01.04.2019


Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft informiert über die Abfallgebühren. Demnächst steht unsere Fälligkeit zum 01.04.2019 an. Bitte denken Sie an die Zahlung der Forderung.

Sie können gern jederzeit ein SEPA-Lastschriftmandat einreichen, welches für die einfache Abbuchung Ihrer Abfallgebühren gilt. So werden Mahnungen und weitere Kosten vermieden. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung zur Fälligkeit.

Bei Fragen stehen wir gern unter der Telefonnummer 03562 6925-0 zur Verfügung oder Sie informieren sich unter der Internetseite www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de.

 

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

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